Allgemeine Geschäftsbedingungen & Mietbedingungen
Stand: 10. Juni 2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Mietverträge über Fahrzeuge von WRent.at, betrieben durch:
Wheelstech Oberflächentechnik GmbH
Kunerolgasse 3
1230 Wien, Österreich
E-Mail: office@wrent.at
Telefon: +43 676 4347503
UID: ATU 80534637
Mit einer Buchung über unsere Website, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem Weg akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen.
- Leistungen
WRent bietet die Vermietung von PKW, Transportern und ähnlichen Fahrzeugen an. Die Fahrzeuge können je nach Verfügbarkeit für den gewünschten Zeitraum gebucht werden.
Die konkrete Fahrzeugklasse, der Mietzeitraum, der Mietpreis und allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchung bzw. Reservierungsbestätigung.
- Buchung und Vertragsabschluss
Eine Buchung gilt erst dann als verbindlich, wenn sie von WRent bestätigt wurde. Die Bestätigung kann online, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
WRent behält sich vor, Buchungen abzulehnen, wenn Fahrzeuge nicht verfügbar sind, Zahlungsdaten fehlen oder die Voraussetzungen für die Fahrzeugmiete nicht erfüllt werden.
- Voraussetzungen für die Fahrzeugmiete
Der Mieter muss bei der Fahrzeugübernahme einen gültigen Führerschein, einen gültigen Ausweis und – sofern erforderlich – eine gültige Kreditkarte vorlegen.
Der Führerschein muss für die jeweilige Fahrzeugklasse gültig sein. WRent ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn die notwendigen Dokumente nicht vollständig oder nicht gültig sind.
Das Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die im Mietvertrag angegeben oder von WRent ausdrücklich genehmigt wurden.
- Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Mietpreise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung online, per Kreditkarte, Bankomatkarte, Überweisung oder einer anderen von WRent akzeptierten Zahlungsmethode.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn das Fahrzeug verspätet zurückgegeben wird, stark verschmutzt ist, Schäden aufweist, nicht vereinbarungsgemäß betankt oder außerhalb der vereinbarten Bedingungen genutzt wurde.
- Kaution und Kreditkartenblockierung
Für die Fahrzeugmiete ist eine Kaution in Höhe von 1.000 € zu hinterlegen. Diese kann insbesondere durch Kreditkartenblockierung erfolgen.
Die Kreditkarte des Mieters kann für die Kaution mit 1.000 € blockiert werden. Die Blockierung dient als Sicherheit für Schäden, Selbstbehalt, Verkehrsverstöße, Zusatzkosten, verspätete Rückgabe oder sonstige offene Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung durch WRent wird die Kaution freigegeben, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Die tatsächliche Freigabe durch die Bank oder den Kreditkartenanbieter kann einige Tage dauern.
- Selbstbehalt und Versicherung
Die Fahrzeuge sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben versichert. Im Schadensfall gilt ein Selbstbehalt von 1.000 €, sofern im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
Der Selbstbehalt ist vom Mieter zu tragen, wenn während der Mietdauer ein Schaden entsteht, der nicht vollständig von einer Versicherung übernommen wird.
Bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Verhalten, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs oder sonstiger vertragswidriger Nutzung kann der Mieter auch über den Selbstbehalt hinaus haften.
- Fahrzeugübernahme
Bei der Übernahme wird der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Bereits vorhandene Schäden werden festgehalten.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme zu prüfen und erkennbare Schäden sofort zu melden. Spätere Meldungen können nur berücksichtigt werden, wenn eindeutig nachweisbar ist, dass der Schaden bereits vor Mietbeginn bestanden hat.
- Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist sorgfältig und verkehrssicher zu verwenden. Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
Nutzung für illegale Zwecke
Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
Weitergabe an nicht genehmigte Fahrer
Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder Fahrtrainings
Überladung des Fahrzeugs
Transport gefährlicher oder verbotener Güter
Fahrten ins Ausland ohne vorherige Zustimmung von WRent
Der Mieter haftet für Schäden, Kosten und Strafen, die durch eine vertragswidrige Nutzung entstehen.
- Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe kann zusätzliche Kosten verursachen.
Das Fahrzeug muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Bei starker Verschmutzung, fehlendem Zubehör, fehlenden Fahrzeugdokumenten, verlorenen Schlüsseln oder Schäden können zusätzliche Kosten verrechnet werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Fahrzeug mit demselben Tank- bzw. Ladestand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde.
- Schäden, Unfall und Panne
Jeder Schaden, Unfall, Diebstahl oder technische Defekt ist WRent unverzüglich zu melden.
Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet, die Polizei zu verständigen, insbesondere wenn Personen verletzt wurden, ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist, ein Wildschaden vorliegt, der Unfallhergang unklar ist oder ein Dritter den Schaden verursacht hat.
Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben und muss alle erforderlichen Informationen und Unterlagen an WRent weiterleiten.
- Verkehrsverstöße und Strafen
Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstöße, Parkstrafen, Mautgebühren, Verwaltungsstrafen und sonstigen Kosten, die während der Mietdauer entstehen.
WRent ist berechtigt, dem Mieter solche Kosten weiterzuverrechnen. Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren anfallen, wenn WRent wegen solcher Vorfälle Aufwand entsteht.
- Stornierung und Nichterscheinen
Eine Stornierung ist WRent so früh wie möglich mitzuteilen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung kann eine Stornogebühr anfallen.
Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung kann WRent den vereinbarten Mietpreis oder eine angemessene Stornogebühr verrechnen.
Die genaue Höhe der Stornogebühr richtet sich nach der jeweiligen Buchung, dem Mietzeitraum und dem entstandenen Aufwand. Abweichende Stornobedingungen können in der Buchungsbestätigung angegeben werden.
- Datenschutz
WRent verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung unter: https://wrent.at/datenschutz/
- Haftung von WRent
WRent haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WRent nur bei Personenschäden oder wenn zwingende gesetzliche Vorschriften eine Haftung vorsehen.
WRent übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs, falsche Angaben des Mieters oder vertragswidriges Verhalten entstehen.
- Änderungen der Bedingungen
WRent kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anpassen. Für bereits bestätigte Buchungen gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe eine Änderung erfordern.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
- Kontakt
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zu einer Buchung kontaktieren Sie uns bitte unter:
Wheelstech Oberflächentechnik GmbH
Kunerolgasse 3
1230 Wien, Österreich
E-Mail: office@wrent.at
Telefon: +43 676 4347503
Wichtige Mietbedingungen auf einen Blick
Kaution: 1.000 €
Selbstbehalt im Schadensfall: 1.000 €
Kreditkartenblockierung für die Kaution möglich
Gültiger Führerschein und Ausweis erforderlich
Fahrzeugrückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt
Schäden, Unfälle und Pannen sind sofort zu melden
Stornogebühren können je nach Buchung anfallen
